RS OGH 1970/11/12 1Ob250/70

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Veröffentlicht am 12.11.1970
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Norm

EheG §49 A1a

Rechtssatz

In der Mißachtung der Persönlichkeit der Klägerin und im tyrannischen Verhalten des Beklagten, mit dem dieser systematisch und durch Jahre hindurch grundlos versuchte, den Willen seiner Frau (nämlich mit ihren engsten Verwandten zu verkehren) zu brechen, liegt eine schwere Eheverfehlung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 250/70
    Entscheidungstext OGH 12.11.1970 1 Ob 250/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0056109

Dokumentnummer

JJR_19701112_OGH0002_0010OB00250_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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