Norm
EKHG §5 IIARechtssatz
Die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug kann auch dadurch ausgeübt werden, daß dieses vom Halter teils selbst benützt, teils einem anderen überlassen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058150Dokumentnummer
JJR_19701112_OGH0002_0020OB00336_7000000_001