Norm
ABGB §549Rechtssatz
Wer die Begräbniskosten bestreitet, kann Beträge, für die er nicht aus eigenen Mitteln aufgekommen ist, von der Verlassenschaft nicht ersetzt verlangen ( Beträge aus einer Sterbeversicherung; Sterbegeld nach § 170 ASVG ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012309Dokumentnummer
JJR_19701118_OGH0002_0050OB00264_7000000_003