Norm
RAO §5 Abs2Rechtssatz
Die Fortdauer der Vertrauensunwürdigkeit muss selbst bei längerem Wohlverhalten angenommen werden, wenn sie auf Verfehlungen beruht, die im reifen Alter begangen wurden und deren Schwere und Wiederholung auf Charaktermängel schließen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0071679Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.11.2019