Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Dieser Entlassungsgrund ist ua dann gegeben, wenn der Angestellte sich gegenüber einem Mitbediensteten solche Ehrverletzungen zuschulden kommen läßt, das ein Mensch mit normalem Ehrgefühl sie nicht anders als mit dem Abbruch der Beziehung beantworten kann. Ob dies der Fall ist, ist nach den Umständen, unter denen sie erfolgen, zu beurteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Abbrechen, Erheblichkeit, Kollege, Mitangestellte, ArbeitskollegeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029857Dokumentnummer
JJR_19701201_OGH0002_0040OB00099_7000000_001