Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Das "Inkassomandat" ist ein in die Form der Abtretung gekleideter, dem Dritten gegenüber als Abtretung wirkender Auftrag des Überträgers an den Übernehmer, die Forderung, die im Vermögen des Überträgers bleiben soll, im Namen des Übernehmers, aber auf Rechnung des Überträgers geltend zu machen. Es wirkt also im Außenverhältnis als Zession, im Innerverhältnis liegt ihm ein Mandatsverhältnis zugrunde, bei dem die Abtretung bloß als Auftrag wirkt, die im Vermögen des Überträgers bleibende Forderung zwar im Namen des Übernehmers, aber auf Rechnung des Überträgers geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019563Dokumentnummer
JJR_19701201_OGH0002_0040OB00614_7000000_001