- 4 Ob 362/70
Entscheidungstext OGH 15.12.1970 4 Ob 362/70
Veröff: ÖBl 1971,103
- 9 Os 61/73
Entscheidungstext OGH 14.09.1973 9 Os 61/73
nur: Selbsthilfe ist nur dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme. (T1)
Beisatz: Und außerdem die Grenzen des Angemessenen eingehalten werden. (T2)
Veröff: EvBl 1974/59 S 131
- 4 Ob 374/77
Entscheidungstext OGH 27.09.1977 4 Ob 374/77
nur T1; Beis wie T2
- 1 Ob 701/77
nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 51/56
- 5 Ob 669/80
Entscheidungstext OGH 11.11.1980 5 Ob 669/80
nur T1; Veröff: EvBl 1981/119 S 383
- 5 Ob 680/83
Entscheidungstext OGH 04.10.1983 5 Ob 680/83
nur T1; Beisatz: Die befürchtete Verfahrensdauer allein berechtigt noch nicht zur Selbsthilfe. (T3)
- 4 Ob 557/83
Entscheidungstext OGH 10.07.1984 4 Ob 557/83
nur T1; Beis wie T2
- 1 Ob 567/87
nur T1; Beis wie T3; Veröff: EvBl 1987/131 S 495
- 4 Ob 578/87
nur T1; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Selbsthilfe setzt, anders als die Notwehr, keinen Angriff auf bestimmte Güter voraus. (T4) Veröff: EvBl 1988/46 S 273 = WoBl 1988,34 = MietSlg 39/52 = JBl 1988,248
- 3 Ob 548/91
nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Die Dauer des gewerberechtlichenVerfahrens kann Selbsthilfe nicht rechtfertigen. (T5)
Veröff: SZ 64/97 = RdW 1992,206
- 1 Ob 26/91
Auch; nur T1; Veröff: SZ 64/137 = JBl 1992,176
- 4 Ob 31/94
Beisatz: Hier: Kosten von Plakaten, mit denen ein UWG-Verstoß aufgeklärt wurde. (T6)
Veröff: SZ 67/35
- 2 Ob 2264/96x
Entscheidungstext OGH 19.09.1996 2 Ob 2264/96x
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Verfolgungshandlungen Privater nach Fahrerflucht. (T7)
Veröff: SZ 69/214
- 6 Ob 201/98x
nur T1; Veröff: SZ 72/55
- 6 Ob 118/04b
- 4 Ob 66/05t
Beis wie T2; Beisatz: Auch wenn eine Abwägung des Werts des verteidigten und des durch die Abwehrhandlung gefährdeten Rechtsguts grundsätzlich nicht stattzufinden hat, ist in diesem Fall aufgrund der gebotenen Interessenabwägung von einer Überschreitung des Rechts auf zulässige Selbsthilfe allein schon deshalb auszugehen, weil die Abwehrmaßnahme infolge gänzlicher Vereitelung des dem Kläger zustehenden Rechts auf Kurzberichterstattung über den Abwehrzweck hinausgeht. (T8)
Beisatz: Hier: Kurzberichterstattungsrecht gemäß § 5 FERG. (T9)
- 3 Ob 255/08h
Auch
- 4 Ob 59/09v
Vgl auch; Beisatz: Hier: Eine Klausel in AGB für Finanzierungsleasing, wonach der Leasinggeber bei Verzug des Leasingnehmers mit der Rückstellung berechtigt ist, „sich unmittelbar und auch gegen den Willen des Leasingnehmers, der auf eine Besitzstörungsklage verzichtet, Besitz am Fahrzeug zu verschaffen", verstößt gegen
§ 879 Abs 3 ABGB (Klausel 29). (T10)
Beisatz: Es kann offen bleiben, ob eine solche Zustimmung vorweg überhaupt wirksam erteilt werden kann. (T11)
- 5 Ob 68/10a
nur T1
- 6 Ob 70/14h
Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 70/14h
Beisatz: Hier: Kein Vorliegen einer Notsituation. (T12)
- 1 Ob 216/15v
Entscheidungstext OGH 22.12.2015 1 Ob 216/15v
Vgl
- 10 Ob 34/17y
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Eine Selbsthilfemaßnahme ist nicht gerechtfertigt, wenn der zu sichernde Anspruch in Wahrheit nicht bestand, die behördliche Hilfe durchaus rechtzeitig gewesen wäre oder der Eingriff im konkreten Fall bei der gebotenen Abwägung der wechselseitigen Interessen übermäßig war. (T13)
Beisatz: Stets ist zu beachten, dass vor dem Abschleppen eines auf einem Privatparkplatz unberechtigt abgestellten Kraftfahrzeugs zuerst zumutbare Erkundigungen (
4 Ob 623/75) nach der Person des Lenkers bzw Zulassungsbesitzers (vgl § 47 Abs 2a KFG 1967) anzustellen sind, wobei diese Pflicht nicht überspannt werden darf. (T14)
Veröff: SZ 2017/146
- 3 Ob 97/19i
Auch; Bem: Hier: Abbrucharbeiten trotz Unterlassungstitels. (T15)
- 1 Ob 68/20m
Vgl auch; Beis wie T13