Norm
PatG 1970 §87Rechtssatz
Court of Customs and Patent Appeals 17.12.1970
Der Grundsatz ausreichender Offenbarung, 35 U.S.C. § 112, hat nicht zur Folge, daß ein zur Herstellung von Antibiotika verwendeter Mikroorganismus der Öffentlichkeit schon zum Zeitpunkt der Patentanmeldung zugänglich sein muß. Es reicht vielmehr aus, wenn die Offenbarung das Patentamt in die Lage versetzt, eine gründliche Prüfung der Erfindung vorzunehmen und die Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß ein Patent erteilt wird, ohne daß irgendein Fachmann hernach in der Lage wäre, die Erfindung herzustellen und zu gebrauchen. Veröff: GRURInt 1973,41
Schlagworte
*GB*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:1970:RS0105804Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009