Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Eine ausdrücklich abgegebene Erklärung, einen Führerschein zu besitzen, genügt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, welche diese Behauptung als glaubwürdig erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0081372Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.05.2021