Norm
AußStrG §16 BIII2eRechtssatz
Die Auffassung, daß eine Kapitalgesellschaft, deren Unternehmen verpachtet ist, kein Unternehmen betreibt und daher nicht begünstigt (ohne Liquidation) umgewandelt werden kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig im Sinne des § 16 AußStrG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0087499Dokumentnummer
JJR_19701230_OGH0002_0050OB00290_7000000_001