Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
War dem mitgefahrenen Beschädigten erkennbar, daß der Lenker zufolge Alkoholisierung das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb hätte nehmen dürfen, so ist belanglos, ob der Lenker vom Strafgericht wegen § 335 oder wegen § 337 lit b StG verurteilt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0026802Dokumentnummer
JJR_19710121_OGH0002_0020OB00212_7000000_001