RS OGH 1971/1/28 2Ob434/70

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Veröffentlicht am 28.01.1971
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Norm

EKHG §5 IIA
EKHG §9 G

Rechtssatz

Da die Steinstreuung zur Winterzeit die Gefahr der Beschädigung anderer Fahrzeuge durch aufgewirbelte Steine erhöht, muß der Fahrzeuglenker beim Überholen einen möglichst großen Sicherheitsabstand einhalten. Er darf sich erst in größerer Entfernung vor dem überholten Fahrzeug in dessen Fahrstreifen einordnen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 434/70
    Entscheidungstext OGH 28.01.1971 2 Ob 434/70
    Veröff: ZVR 1971/231 S 309

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0058193

Dokumentnummer

JJR_19710128_OGH0002_0020OB00434_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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