Norm
EKHG §5 IIARechtssatz
Da die Steinstreuung zur Winterzeit die Gefahr der Beschädigung anderer Fahrzeuge durch aufgewirbelte Steine erhöht, muß der Fahrzeuglenker beim Überholen einen möglichst großen Sicherheitsabstand einhalten. Er darf sich erst in größerer Entfernung vor dem überholten Fahrzeug in dessen Fahrstreifen einordnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0058193Dokumentnummer
JJR_19710128_OGH0002_0020OB00434_7000000_001