Norm
UrhG §87Rechtssatz
Mitschuld eines Fotografen, der von ihm hergestellte Paßbilder ohne Zustimmung der abgebildeten Personen einem Zeitungsreporter überläßt, an einer durch die Zeitung - unter Verwendung der Lichtbilder - begangenen Rufschädigung; Zuspruch einer Entschädigung nach § 87 Abs 2 UrhG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0077353Dokumentnummer
JJR_19710202_OGH0002_0040OB00301_7100000_001