Norm
ABGB §905 ICRechtssatz
Trotz des Annahmeverzuges des Käufers bleiben der Kaufvertrag und die aus ihm entstandenen Verpflichtungen, abgesehen von den den säumigen Käufer gemäß § 1419 ABGB treffenden "widrigen Folgen" weiter bestehen (HS 1699 und andere), so insbesondere eine vereinbarte Übersendungspflicht des Verkäufers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0017544Dokumentnummer
JJR_19710210_OGH0002_0060OB00024_7100000_001