Norm
ABGB §879 BIInRechtssatz
Ein auf sittenwidrige Ausbeutung der Rechtskraft oder die Titel des Schadenersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung gestütztes Klagebegehren auf Rückzahlung von Beträgen, zu deren Leistung der Kläger - wenn auch mit Versäumungsurteil - in einem Vorprozess rechtskräftig verurteilt wurde, ist als Folge der Bindungs- (Tatbestands-) wirkung des im Vorprozess ergangenen Urteils abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0016737Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018