Norm
ABGB §534Rechtssatz
Die Klage des gesetzlichen Erben gegen den Testamentserben auf Ungültigerklärung des Testamentes und die Feststellung, daß dem Kläger das gesetzliche Erbrecht zusteht, ist dann nicht schlüssig, wenn nicht auch die Ungültigkeit des Testamentes gegenüber dem Ersatzerben behauptet und unter Beweis gestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0012228Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2019