Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Ausschluß der Wiederholungsgefahr, wenn die Verwendung eines fremden Bildes zu Werbezwecken irrtümlich geschehen ist und der Verstoß überdies keinen besonders einschneidenden Eingriff in die Interessen des Klägers betroffen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0079893Dokumentnummer
JJR_19710223_OGH0002_0040OB00305_7100000_001