Norm
ABGB §1002 ffRechtssatz
Durch die bloße Tatsache der Suspendierung eines Rechtsanwaltes erlöschen die ihm erteilten Vollmachten nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0038098Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014