Norm
EO §382 Z6 II6Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft wegen des Grundbuchstandes im Zeitpunkt der Erlassung nicht im Grundbuch angemerkt werden kann, steht der Erlassung des Verbotes nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0005056Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020