Norm
EheG §49 ERechtssatz
Die Besorgung eines Nachschlüssels zum Schreibtisch an der Dienststelle des Gatten und die Entnahme von schriftlichen Unterlagen aus demselben sowie die heimliche Entnahme von eintausendfünfhundert Schilling aus der Brieftasche des Klägers gehen über den Umfang einer Reaktionshandlung hinaus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsstelleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0057409Dokumentnummer
JJR_19710311_OGH0002_0010OB00044_7100000_001