RS OGH 1971/3/15 9Os99/70

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Veröffentlicht am 15.03.1971
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Norm

TilgG 1951 §3 Abs1
TilgG 1951 §6 Abs1

Rechtssatz

Nach den §§ 3 Abs 1 und 6 Abs 1 TilgG 1951 sind nur rechtskräftige Verurteilungen maßgebend. Ist ein Urteil noch innerhalb der Tilgungsfrist einer früheren Verurteilung (einer ablaufenden Zählperiode mehrerer Vorverurteilungen) gefällt, aber erst nach dem Verstreichen der Tilgungsfrist (der Zählperiode) rechtskräftig geworden, so bleibt es im Rahmen der §§ 3 Abs 1 und 6 Abs 1 TilgG 1951 außer Betracht und kann den Ablauf der Tilgungsfrist (der Zählperiode) nicht hindern.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 99/70
    Entscheidungstext OGH 15.03.1971 9 Os 99/70
    Veröff: EvBl 1971/278 S 501

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0075944

Dokumentnummer

JJR_19710315_OGH0002_0090OS00099_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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