RS OGH 1971/3/17 4ZR29/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1971
beobachten
merken

Norm

VersVG §6 A
VersVG §62

Rechtssatz

Der Versicherungsnehmer begeht keine Obliegenheitsverletzung, wenn er davon absieht, einen ihm nicht zustehenden Anspruch gegen einen Dritten geltend zu machen oder über einen solchen Anspruch einen Musterprozeß zu führen.

Veröff: VersR 1971,534

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0103644

Dokumentnummer

JJR_19710317_AUSL000_0040ZR00029_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten