Norm
StPO §3Rechtssatz
Das Gericht darf den Antrag eines Angeklagten, Zeugen zur Entkräftung von Belastungsbeweisen zu vernehmen, nur dann ablehnen, wenn es bestimmte Gründe für die Annahme geben kann, daß diese Zeugen nicht in dem angegebenen Sinn aussagen können oder daß ihnen von vornherein Glauben nicht geschenkt werden könne. Bloß deshalb, weil das Gericht die ihm vorliegenden Belastungsbeweise für ausreichend hält oder wegen der Möglichkeit einer falschen Zeugenaussage allein darf ein solcher Beweisantrag nicht abgelehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0096243Dokumentnummer
JJR_19710325_OGH0002_0120OS00056_7100000_001