RS OGH 1971/3/29 Bkd4/71

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Veröffentlicht am 29.03.1971
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Verfaßt ein Rechtsanwalt ein Schriftstück, ohne zu wissen, ob der Inhalt diese Schriftstückes auch den Tatsachen entsprach, und legt er es dem Verlassenschaftsgericht mit dem ausdrücklichen Antrag vor, es als Testament kundzumachen, so hat er damit an einem bedenklichen Geschäft mitgewirkt und dadurch seine Berufspflichten verletzt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 4/71
    Entscheidungstext OGH 29.03.1971 Bkd 4/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0056062

Dokumentnummer

JJR_19710329_OGH0002_000BKD00004_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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