Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt ein Schriftstück über einen im Gesetz genau geregelten Vorgang verfaßt, ohne sich zu vergewissern, ob diese im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen (Errichtung eines Gedächtnisprotokolles über ein angebliches mündliches Testament) und dieses Schriftstück dem Gericht vorlegt und beantragt, dieses als "Testament" kundzumachen, so hat er damit an einem bedenklichen Geschäft mitgewirkt und die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0055127Dokumentnummer
JJR_19710329_OGH0002_000BKD00004_7100000_001