RS OGH 1971/4/16 1Ob50/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1971
beobachten
merken

Norm

ZPO §226 IIB13

Rechtssatz

Das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, die klagende Partei von der sich aus einem Wechselzahlungsauftrag sowie den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber einem Bankhaus zu befreien, mangelt nicht der Bestimmtheit (ähnlich wie SZ 19/203).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 50/71
    Entscheidungstext OGH 16.04.1971 1 Ob 50/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0037554

Dokumentnummer

JJR_19710416_OGH0002_0010OB00050_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten