Norm
StPO §313 BRechtssatz
Momente, die ein Begriffsmerkmal des Verbrechens, etwa den Vorsatz beseitigen sollen, gehören nicht in eine Zusatzfrage. Haben die Geschwornen mittels Bejahung einer Hauptfrage oder Eventualfrage den Vorsatz bejaht, so wäre eine Zusatzfrage betreffend einen den Vorsatz ausschließenden Irrtum überflüssig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100567Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.10.2019