RS OGH 1971/4/23 11Os142/70, 10Os144/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1971
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Norm

FinStrG §19
StPO §281 Z11 B

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Verbotes einer reformatio in peius liegt vor, wenn der Angeklagte im zweiten Rechtsgang auch den Anteil eines mit diesem Urteil freigesprochenen Mitangeklagten am Wertersatz übernehmen muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0086100

Dokumentnummer

JJR_19710423_OGH0002_0110OS00142_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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