Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Die Frage der Zulänglichkeit der Grundlagen des erbbiologischen Gutachtens im Hinblick auf allfällige Teiltests ist dann durch das Revisionsgericht nicht weiter zu erörtern, wenn das Gutachten in formeller Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0048467Dokumentnummer
JJR_19710430_OGH0002_0010OB00118_7100000_001