Norm
KO §7Rechtssatz
Der Beschluss des Gerichtes über den Eintritt der Unterbrechung nach § 7 KO hat nur deklarative Wirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0064046Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013