Norm
PatG §158Rechtssatz
Im PatEingriffsverfahren kann der Zivilrichter über die Gültigkeit und Wirksamkeit des verletzten Patents als Vorfrage entscheiden. Soweit die Beantwortung dieser Frage von Tatumständen abhängt, die dem Berufungsgericht noch ergänzungsbedürftig erscheinen, kann dies der OGH nicht weiter überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0043929Dokumentnummer
JJR_19710504_OGH0002_0040OB00312_7100000_001