RS OGH 1971/5/18 4Ob23/71

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Veröffentlicht am 18.05.1971
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des § 27 AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 23/71
    Entscheidungstext OGH 18.05.1971 4 Ob 23/71
    Veröff: IndS 1973 H7-8,879

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Eigenmacht, Aufklärung, Straftat, strafbare Handlung, Delikt, Vertrauensunwürdigkeit, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0029608

Dokumentnummer

JJR_19710518_OGH0002_0040OB00023_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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