Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des § 27 AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Eigenmacht, Aufklärung, Straftat, strafbare Handlung, Delikt, Vertrauensunwürdigkeit, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0029608Dokumentnummer
JJR_19710518_OGH0002_0040OB00023_7100000_002