Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Es entspricht nicht einer Vertragsauslegung im Sinne des § 914 ABGB, die einmalige Neuregelung der Arbeitszeit (kollektivvertragliche etappenweise Verkürzung der Arbeitszeit bis zum Jahr 1975 auf 40 - Stundenwoche), die bei gleichem Gesamteinkommen zu einer Erhöhung des Stundenlohns führt, zum Anlaß einer Erhöhung des, bezogen auf diesen Stundenlohnwert, gesicherten Bestandzinses zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0017821Dokumentnummer
JJR_19710526_OGH0002_0060OB00122_7100000_001