Norm
WEG 1948 §2Rechtssatz
Parteistellung im Parifizierungsverfahren kann ausschließlich den Miteigentümern, gegebenenfalls dem Alleineigentümer zuerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der bücherliche Eigentümer im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit dem in Aussicht genommenen Wohnungseigentümer einen Kaufvertrag über einen Liegenschaftsanteil abgeschlossen hat (mit Auswertung der - nicht ganz einheitlichen - Judikatur und Literatur).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0082828Dokumentnummer
JJR_19710527_OGH0002_0010OB00103_7100000_001