RS OGH 1971/5/27 1Ob103/71

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Veröffentlicht am 27.05.1971
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Norm

WEG 1948 §2

Rechtssatz

Parteistellung im Parifizierungsverfahren kann ausschließlich den Miteigentümern, gegebenenfalls dem Alleineigentümer zuerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der bücherliche Eigentümer im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit dem in Aussicht genommenen Wohnungseigentümer einen Kaufvertrag über einen Liegenschaftsanteil abgeschlossen hat (mit Auswertung der - nicht ganz einheitlichen - Judikatur und Literatur).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 103/71
    Entscheidungstext OGH 27.05.1971 1 Ob 103/71
    Veröff: MietSlg 23565

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0082828

Dokumentnummer

JJR_19710527_OGH0002_0010OB00103_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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