RS OGH 1971/6/2 11Os60/71

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Veröffentlicht am 02.06.1971
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Norm

StVO §10 Abs1

Rechtssatz

Veranlaßt ein Kraftfahrzeuglenker durch Fahren auf der falschen (linken) Fahrbahnhälfte einen entgegenkommenden Kraftfahrzeuglenker zu einem - voreiligen - Auslenken nach links und lenkt dann sein Kraftfahrzeug auf die rechte Fahrbahnhälfte, wodurch es zum Frontalzusammenstoß kommt, so trägt er ein Verschulden am Unfall.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 60/71
    Entscheidungstext OGH 02.06.1971 11 Os 60/71
    Veröff: ZVR 1972/140 S 271

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073565

Dokumentnummer

JJR_19710602_OGH0002_0110OS00060_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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