Norm
StVO §10 Abs1Rechtssatz
Veranlaßt ein Kraftfahrzeuglenker durch Fahren auf der falschen (linken) Fahrbahnhälfte einen entgegenkommenden Kraftfahrzeuglenker zu einem - voreiligen - Auslenken nach links und lenkt dann sein Kraftfahrzeug auf die rechte Fahrbahnhälfte, wodurch es zum Frontalzusammenstoß kommt, so trägt er ein Verschulden am Unfall.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073565Dokumentnummer
JJR_19710602_OGH0002_0110OS00060_7100000_001