Norm
StVO §11Rechtssatz
Ein Kraftfahrzeuglenker, der das Fahrzeug nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte wieder zum rechten Fahrbahnrand lenkt, muß sich unmittelbar vor dem Einbiegen nach links neuerlich vergewissern, ob der Nachfolgeverkehr durch das Abbiegen gefährdet werden könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073614Dokumentnummer
JJR_19710603_OGH0002_0020OB00082_7100000_001