RS OGH 1971/6/15 8Ob96/71 (8Ob97/71), 2Ob172/76

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Veröffentlicht am 15.06.1971
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Norm

ABGB §1438 E
ASVG §332 A
ASVG §332 F

Rechtssatz

Zur Frage der Aufrechnung der aus dem gleichen Unfall abgeleiteten Gegenforderung des Schädigers gegen den sozialversicherten Geschädigten mit der vom Sozialversicherungsträger gemäß § 332 ASVG geltend gemachten Regreßforderung gegen den Schädiger: Der Schädiger kann dem Sozialversicherungsträger nur einen nach Gegenüberstellung seiner Schadenersatzforderung gegen den mitschuldigen Geschädigten mit der Direktforderung des Geschädigten allenfalls verbleibenden Rest aufrechnungsweise entgegenhalten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 96/71
    Entscheidungstext OGH 15.06.1971 8 Ob 96/71
    Veröff: SZ 44/91
  • 2 Ob 172/76
    Entscheidungstext OGH 30.09.1976 2 Ob 172/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033954

Dokumentnummer

JJR_19710615_OGH0002_0080OB00096_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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