Norm
ABGB §1438 ERechtssatz
Zur Frage der Aufrechnung der aus dem gleichen Unfall abgeleiteten Gegenforderung des Schädigers gegen den sozialversicherten Geschädigten mit der vom Sozialversicherungsträger gemäß § 332 ASVG geltend gemachten Regreßforderung gegen den Schädiger: Der Schädiger kann dem Sozialversicherungsträger nur einen nach Gegenüberstellung seiner Schadenersatzforderung gegen den mitschuldigen Geschädigten mit der Direktforderung des Geschädigten allenfalls verbleibenden Rest aufrechnungsweise entgegenhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033954Dokumentnummer
JJR_19710615_OGH0002_0080OB00096_7100000_001