RS OGH 1971/6/16 9Os56/69

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Veröffentlicht am 16.06.1971
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Norm

StPO §170 Z6

Rechtssatz

Die Abneigung eines Zeugen gegen einen Angeklagten wegen einer durch diesen gegen ihn, den Zeugen, erstatteten Anzeige begründet nicht das Eideshindernis nach § 170 Z 6 StPO (Rafael).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0097787

Dokumentnummer

JJR_19710616_OGH0002_0090OS00056_6900000_013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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