Norm
ABGB §1431 HRechtssatz
Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
dreißigjährigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033755Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021