RS OGH 1971/6/16 7Ob78/71, 7Ob45/80, 7Ob18/95, 7Ob134/01h, 7Ob44/03a, 7Ob289/03f, 5Ob89/07k, 7Ob19/1

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Veröffentlicht am 16.06.1971
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Norm

ABGB §1431 H
VersVG §61

Rechtssatz

Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

dreißigjährigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033755

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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