Norm
KFG 1967 §106 Abs1Rechtssatz
Die Beförderung von Personen mit einem Anhänger ist nicht zulässig, wenn diese auf einem Fußbrett in vorgebeugter Stellung Platz nehmen müssen, die keinen ausreichenden Halt gewährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0065857Dokumentnummer
JJR_19710616_OGH0002_0110OS00057_7100000_001