Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Eine Operation ist zumutbar, wenn sie einfach und gefahrlos ist und ohne nennenswerte Schmerzen sichere Aussicht auf Erfolg bietet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0026982Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019