Norm
ZPO §228 A1Rechtssatz
Die Feststellungsklage hinsichtlich des erst künftig entstehenden Schadens ist für sich allein - ohne Verbindung mit einem Leistungsbegehren - zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0039064Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015