RS OGH 1971/6/24 1Ob158/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1971
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Norm

ABGB §901 II5
WWGN 1967 allg
ZPO §226 IIA2

Rechtssatz

Wenn der Mieter die gemietete Wohnung räumt, um dem Hauseigentümer den Abbruch des Althauses und die Errichtung eines Neubaues aus Mitteln des WWF zu ermöglichen, und der Hauseigentümer dem Mieter als Gegenleistung hiefür die mietweise Überlassung einer Kleinwohnung in dem zu errichtenden Neubau zusichert, kommt dadurch ein Mietvertrag zwischen Hauseigentümer und Mieter über eine vom Hauseigentümer auszuwählende Kleinwohnung im Neubau zu einem nach den Grundsätzen des WWG zu ermittelnden Mietzins zustande. Zur Frage, ob die Änderung der Neubaufinanzierung durch die WWGN 1967 BGBl 1967/54 den Wegfall einer typischen Vertragsvoraussetzung für die vorgenannte Vereinbarung darstellt. Zur Formulierung des auf die Zuhaltung der vorgenannten Vereinbarung gerichteten Klagebegehrens des Mieters.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 158/71
    Entscheidungstext OGH 24.06.1971 1 Ob 158/71
    Veröff: MietSlg 23549(16)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0038188

Dokumentnummer

JJR_19710624_OGH0002_0010OB00158_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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