Norm
ABGB §879 Abs2 Z4 DIRechtssatz
Die Zwangslage, die eine Anfechtung wegen Wuchers rechtfertigt, kann auch vor vorübergehend, psychisch oder vermeintlich sein und in Befürchtungen bestehen, durch Nichthonorierung fälliger Wechsel an Kreditwürdigkeit und geschäftlichem Ansehen einzubüssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0016878Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.01.2019