Norm
ABGB §271Rechtssatz
Ob die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich ist, wenn der Minderjährige mit einem Dritten ein Geschäft abschließt, durch welches unter Umständen Interessen seines gesetzlichen Vertreters berührt werden, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0087210Dokumentnummer
JJR_19710630_OGH0002_0060OB00146_7100000_001