Norm
VersVG §67 Abs2Rechtssatz
Der Übergang des Ersatzanspruchs ist nach § 67 Abs 2 VersVG auch dann ausgeschlossen, wenn die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehende häusliche Gemeinschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem haftpflichtigen Familienangehörigen nicht bis zur Ersatzleistung des Versicherers fortbesteht (hier Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung).
Veröff: VersR 1971,901
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0104006Dokumentnummer
JJR_19710630_AUSL000_0040ZR00189_6900000_001