Norm
ABGB §1320 ARechtssatz
In einem Gebiet, in dem durch das Warnzeichen nach § 50 Z 13 a StVO auf die Möglichkeit des Auftauchens von Vieh auf der Straße hingewiesen wird, kann ein den ortsüblichen Bedingungen entsprechender und in ordnungsgemäßem Zustand erhaltener Zaun als ausreichende Vorkehrung gelten; es muß nicht jede Möglichkeit eines Ausbruches ausgeschlossen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030498Dokumentnummer
JJR_19710706_OGH0002_0080OB00158_7100000_001