RS OGH 1971/7/6 8Ob158/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1971
beobachten
merken

Norm

ABGB §1320 A
ABGB §1320 B2
StVO §50 Z13a

Rechtssatz

In einem Gebiet, in dem durch das Warnzeichen nach § 50 Z 13 a StVO auf die Möglichkeit des Auftauchens von Vieh auf der Straße hingewiesen wird, kann ein den ortsüblichen Bedingungen entsprechender und in ordnungsgemäßem Zustand erhaltener Zaun als ausreichende Vorkehrung gelten; es muß nicht jede Möglichkeit eines Ausbruches ausgeschlossen sein.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 158/71
    Entscheidungstext OGH 06.07.1971 8 Ob 158/71
    Veröff: ZVR 1973/33 S 47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030498

Dokumentnummer

JJR_19710706_OGH0002_0080OB00158_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
JUSLINE Umfrage
Welchen Beruf üben Sie aus?
Beispiele: Selbstständiger Architekt, Mitarbeiter einer Rechtsabteilung, Rechtsanwalt,...
JUSLINE Werbung