RS OGH 1971/7/6 8Ob196/71, 2Ob34/88

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Veröffentlicht am 06.07.1971
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Norm

ABGB §1489 I
ZPO §228 B1aa

Rechtssatz

Keine Verpflichtung des Verletzten, eine von ihm beabsichtigte kosmetische Operation nur deshalb vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist vorzunehmen, um ein Feststellungsbegehren hinsichtlich künftiger Schäden und Unfallsfolgen unnötig zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034602

Dokumentnummer

JJR_19710706_OGH0002_0080OB00196_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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