Norm
UWG §7 ARechtssatz
Der Täter braucht nicht selbst im Wettbewerbsverhältnis mit dem betroffenen Unternehmer stehen; es genügt, wenn er einen fremden Wettbewerb durch seine Handlung fördern will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0078984Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009