Norm
EO §388Rechtssatz
Nichtigkeit der Rekursentscheidung über einen vom Vorsitzenden des Senates erster Instanz gefaßten Beschluß, falls nicht früher dessen Abänderung beim Gerichtshof beantragt bzw die Senatsentscheidung eingeholt wurde (mit einer - im Hinblick auf die Kritik Novaks und Faschings - von JBl 1962,211 und 8 Ob 33/71 abweichenden Begründung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0005176Dokumentnummer
JJR_19710722_OGH0002_0040OB00340_7100000_001